Firma eröffnen
Die vorhandene Lizenz bestimmt, wieviele Firmen gleichzeitig eröffnet werden können.
Inhaltsverzeichnis
Firma erstellen
Auf der Einsteigsseite befindet sich auf der linken Seite eine Firmentafel. Klicken Sie da auf ein Schild mit dem Namen Neue Firma. Ein Eröffnungsbildschirm erscheint.
Bei der Eröffnung ist es ganz wichtig, dass Sie die Angaben zur MWST von vornherein richtig machen. Diese Angaben können nachträglich nicht geändert werden. Ändert sich die Abrechnungsart einer Firma, muss eine neue Firma eröffnet werden und die Anfangswerte werden erneut erfasst.
MWST Abrechnung
Normal mit Vorsteuer
Bei dieser Variante, wird auf dem Umsatz MWST bezahlt und auf den Aufwänden kann Vorsteuer geltend gemacht werden. Diese Variante wird von der MWST vorgeschlagen bei der MWST Anmeldung. Für eine andere Art der Abrechnung benötigen Sie von der MWST Behörde die Bewilligung dazu.
Saldosatz
Auf dem gemachten Umsatz wird ein Prozentsatz als MWST abgerechnet. Dieser ist tiefer, als bei der normalen Abrechnung. Dafür kann auf dem Aufwand keine Vorsteuer geltend gemacht werden. Der Prozentsatz ist abhängig von der Geschäftstätigkeit. Er wird dem Unternehmen von der MWST-Behörde mitgeteilt. Es können bis zu zwei verschiedene Sätze angewendet werden. Die Berechnung der MWST erfolgt auf dem totalen Rechnungsbetrag inkl. MWST.
Firmentyp
Durch die Auswahl des Firmentyps wird ein bereits angepasster Kontenplan installiert. Dieser Kontenplan kann jederzeit nachträglich manuell angepasst werden. Es können nachträglich jedoch keine anderen Vorlagen gewählt werden.
Firmenname
Der Firmenname entspricht dem Loginnamen. Der Name selber kann jederzeit geändert werden. Der Loginname auf dem Firmenschild bleibt jedoch auch bei einer Änderung des Firmennamens bestehen.
Geschäftsjahr
Das hier eingegebene Geschäftsjahr entspricht dem ersten Geschäftsjahr in dem gebucht werden soll. Das Datum kann geändert werden, bis die erste Buchung gemacht wurde. Es können nur Geschäftsjahre mit maximal 12 Monaten erfasst werden. Muss ein überlanges Jahr gebucht werden, dann werden zuerst die Zusatzmonate gebucht und dann ein Zwischenabschluss gemacht.
Abrechnungszeitpunkt
Vereinbart: Die MWST ist fällig zum Zeitpunkt der Rechnungsstellung. Somit müssen alle Rechnungen als offen eingebucht und bei Bezahlung abgebucht werden.
Vereinnahmt: Die MWST ist fällig zum Zeitpunkt wenn Geld fliesst. Somit werden Rechnungen erst bei Zahlungseingang oder Zahlungsausgang verbucht (ausgenommen Ende Jahr). In Clarina können die Rechnungen bereits bei Rechnungsdatum eingebucht werden und die MWST Formulare rechnen korrekt. Gemäss MWST Behörde ist dies jedoch nicht ganz korrekt, weshalb wir hier darauf hinweisen müssen.
MWST Sätze
Rechnen Sie mit Saldosatz ab, dann geben Sie hier den für Sie geltenden Satz (Sätze) ein. Bei Abrechnung mit Vorsteuer, werden die offiziellen Sätze verwendet.
Nach dem Speichern der neuen Firma gelangen Sie direkt zu den Firmendetails. Diese können Sie gleich oder jederzeit später ausfüllen.
Grundangaben eingeben
Die Firmenangaben werden entsprechend auf diversen Auswertungen mitgedruckt. Sie sind auch auf einzelnen Belegen angezeigt. Das Zahlungsziel wird bei den offenen Belegen angezeigt, ist jedoch nicht Buchhaltungsrelevant.
Die bei der Firmenerstellung gewählte MWST Abrechnung wird hier angezeigt. Sie kann nicht geändert werden. Bei einer Änderung der MWST muss eine neue Firmenbuchhaltung eröffnet werden.
Hier erstellen Sie neue Rechnungsjahre. Achten Sie darauf, dass zwischen den Jahren keine Lücken entstehen. Sobald in einem Jahr Buchungen gemacht wurden, kann der Zeitraum, in welchem sich Buchungen befinden nicht mehr verändert werden. Rechnungsjahre, welche nicht abgeschlossen sind oder Vorjahre enthalten, können nicht gelöscht werden. Das direkte Vorjahr kann ebenfalls nicht gelöscht werden, da in den Auswertungen ein Vorjahresvergleich gemacht wird.